
Frau Rechtsanwältin Zwick ist seit dem Jahre 1991 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr wurde im Jahre 2001 der Titel der Fachanwältin für Arbeitsrecht verliehen. Frau Zwick ist überwiegend auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts tätig und berät und vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Rahmen von Lohn- und Kündigungsschutzprozessen. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte von Frau Rechtsanwältin Zwick liegen im Bereich des Erbrechts, Immobilienrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts. |
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